Ein Blick auf die Fluganzeige und der gesamte Urlaub droht bereits vor Reisebeginn im Meer zu versinken. Diese BefĂŒrchtung hegen zumindest viele, die bei Ankunft am Flughafen erfahren mĂŒssen, dass ihr Flieger eine VerspĂ€tung hat. Ein entspannter und stressfreier Start in den Urlaub oder gar in die Flitterwochen sieht schlieĂlich anders aus. Doch wie verhĂ€lt man sich bei solch einer Hiobsbotschaft richtig und welche AnsprĂŒche stehen einem als Reisenden ĂŒberhaupt zu?
Anspruch auf EntschÀdigung dank EU-Fluggastrechteverordnung
Sollte es tatsĂ€chlich zu einer FlugverspĂ€tung kommen, heiĂt es erstmals Ruhe bewahren. Denn als Reisender hat man mehr Rechte, als man denkt. Wem also noch die alten Schauergeschichten in den Köpfen schwirren, in denen es durchaus passieren konnte, dass Passagiere mit hungrigen MĂ€gen und straken Kopfschmerzen einen ganzen Tag am Flughafen auf ihren Flieger warten mussten, kann beruhigt aufatmen. SchlieĂlich muss die Fluggesellschaft bestimmte Vorsorgeleistungen treffen und ihre FluggĂ€ste entschĂ€digen, selbst wenn sie keine Schuld fĂŒr die VerspĂ€tung trifft. Dies sieht zumindest die EU-Fluggastrechteverordnung vor, welche die Rechte europĂ€ischer Passagiere schĂŒtzt und die entstandenen Unannehmlichkeiten auf ein Minimum beschrĂ€nkt.
So sollten Passagiere, die bereits mit einer VerspĂ€tung von zwei Stunden rechnen mĂŒssen, von der Fluggesellschaft in Form von GetrĂ€nken und Snacks sowie einem kostenlosen Telefonat bzw. freiem Internetzugang entschĂ€digt werden. Dies gilt vor allem bei FlĂŒgen, die in der EU starten oder von europĂ€ischen Fluggesellschaften durchgefĂŒhrt werden. Ab drei Stunden fĂ€llt das Ganze dann nochmal etwas ĂŒppiger aus: Denn hier steht FluggĂ€sten die gleiche EntschĂ€digungsleistung zu wie bei annullierten FlĂŒgen. Wie hoch die Summe der EntschĂ€digung letztendlich tatsĂ€chlich ausfĂ€llt, ist abhĂ€ngig von der Flugstrecke, die das Flugzeug zurĂŒckzulegen hat. Hier gilt: je gröĂer die Distanz desto höher die EntschĂ€digungssumme. Bei einer Reise in eins der Malediven Atolle dĂŒrfte also in den meisten FĂ€llen die gröĂtmögliche Schadensersatzzahlung erfolgen.
- Flugdistanz bis 1.500 km: Anspruch im Wert von 250âŹ
- Flugdistanz ab 1.500 km bis 3.500 km: Anspruch im Wert von 400âŹ
- Flugdistanz ĂŒber 3.500 km: Anspruch im Wert von 600âŹ
Schritt fĂŒr Schritt: So forderst du dein Recht ein
Wenn du tatsĂ€chlich eine FlugverspĂ€tung in Kauf nehmen musst, solltest du dich Ă€hnlich verhalten wie Reisende, deren Flug ausfĂ€llt oder ĂŒberbucht ist. Deine erste Anlaufstelle stellt somit im Idealfall der Schalter deiner Fluggesellschaft oder ein zentraler Servicepunkt dar, an dem du dir vorab die VerspĂ€tung bescheinigen lĂ€sst. Generell sollte die EntschĂ€digungsforderung immer an die Airline und nicht etwa an den Veranstalter adressiert werden.
Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben bzw. einen All-Inclusive-Urlaub und aufgrund der VerspĂ€tung mit Unannehmlichkeiten bezĂŒglich mitgebuchter Mietwagen oder anderer Dienste zu rechnen haben, können jedoch ebenfalls den Reiseveranstalter kontaktieren und einen zusĂ€tzlichen Preisnachlass verlangen. Wichtig ist hierbei jedoch, dass bei Reklamation solcher MĂ€ngel eine allgemeingĂŒltige Frist von einem Monat eingehalten wird, damit das Geld rechtmĂ€Ăig eingefordert werden kann.
Sichere alle Beweise
- Lasse dir die FlugverspÀtung von der Airline schriftlich bestÀtigen
- Kontaktiere den Reiseveranstalter fĂŒr eine EntschĂ€digung von MĂ€ngeln
- Halte eine Frist von einem Monat ein
- Lasse dich nicht abwimmeln, sondern bestehe auf dein Recht
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